Seit dem 12. Oktober 2004 sind wir Vertragspartner von allen Spitzen- verbänden der Pflegekassen.
Der geschlossene Vertrag regelt die Versorgung der Versicherten mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gemäß §78 Absatz 1 und §40 SGB XI
Bisher mussten Sie als Versicherte(r) der Gesetzlichen Krankenversicherung
die Pflegehilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt waren, selbst beschaffen (z.B. Einmalunterlagen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel). Die Kosten wurden Ihnen regelmäßig bis zum Höchstsatz von 31,- € monatlich von der Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung erstattet.
Ab dem 01. Oktober haben die Krankenkassen die Kostenerstattung auf die sogenannte Sachleistung umgestellt, wie sie ursprünglich auch vom Gesetzgeber gefordert war. Die Abrechnung erfolgt nunmehr
direkt zwischen der jeweiligen Pflegekasse und den Vertragspartnern bis zum Höchstsatz von 31,- € monatlich.
Für Sie bedeutet dies, dass Ihre bisherige Vorfinanzierung der Artikel entfällt.
Die Wahl Ihres künftigen Leistungserbringers steht Ihnen unter den gelisteten Vertragslieferanten frei:
Wir freuen uns auf Sie ! - Wählen Sie die Luna-Care !
Wir kümmern uns um die regelmässige Belieferung und die Abrechnungs-Details.
Nehmen Sie am besten noch heute Kontakt zu uns auf.
|