AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

A. Anwendungsbereich/Nebenabreden

  1. Die nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) werden Bestandteile aller bis zur Ausgabe neuer AGB – auch in laufender künftiger Geschäftsverbindung – geschlossenen Verträge über Warenlieferungen und Leistungen oder sonstiger Geschäftsbeziehungen. 
  2. Anders lautende Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung durch uns.
  3. Abweichende mündliche Absprachen, Nebenabreden und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen haben nur mit unserer schriftlichen Bestätigung Gültigkeit.

B. Lieferung/Transport

  1. Liefertermine sind – sofern nicht anders vereinbart – unverbindlich.
  2. Die Lieferfrist beginnt mit dem Bestelleingangsdatum, jedoch nicht vor Klärung aller für die Durchführung der Bestellung erforderlichen Fragen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  3. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Umstände – z. B. Arbeitskampfmaßnahmen, Betriebsstörungen, Störungen der Energieversorgung und der Belieferung mit Rohstoffen und Materialien, Transportstörungen, behördliche Maßnahmen – verlängern sich Lieferfristen in angemessenem Umfang, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung verhindert sind. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als vier Wochen dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung aus den oben genannten Umständen frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigt haben.
  4. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  5. Bezieht sich eine Bestellung ganz oder teilweise auf im Zeitpunkt ihres Eingangs in unserem Lager nicht verfügbare Ware, so teilen wir dies dem Kunden unverzüglich mit.
  6. Teillieferungen sind zulässig, falls nicht wichtige Gründe des Kunden entgegenstehen. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Leistungsstörungen bei Teillieferungen berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder Schadensersatz, es sei denn, die teilweise Erfüllung hat für ihn kein Interesse.
  7. Alle Lieferungen erfolgen ab Inlandslager sowie auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Versandart, Versandweg und Verpackung werden mangels besonderer Anweisung des Kunden nach unserem besten Ermessen bestimmt.

C. Preise und Zahlungsmodalitäten

  1. Alle mündlichen und schriftlichen Preisangaben verstehen sich in Euro (€) ausschließlich Mehrwertsteuer und, soweit nichts anderes vereinbart ist, ohne Kosten der Verpackung, des Transportes und/oder einer Transportversicherung sowie ohne sonstige Spesen.
  2. Wir stellen grundsätzlich unsere am Tage der Annahme der Bestellung gültigen Listenpreise in Rechnung und legen die zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Konditionen zugrunde. Die Mehrwertsteuer wird in der am Tag der Lieferung geltenden Höhe berechnet.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug oder bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt unter Abzug von 2% Skonto zur Zahlung fällig.
  4. Gegenüber neuen Kunden behalten wir uns Lieferung gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor. Bei den übrigen Kunden gilt dasselbe, sofern im Laufe der Geschäftsbeziehung Zweifel an deren Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit auftreten. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

D. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung (bei Schecks bis zu deren Einlösung) sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Soweit der Wert der Vorbehaltsware unsere Forderungen um mehr als 25% übersteigt, geben wir auf Anforderungen des Kunden Ware nach unserer Wahl frei.
  2. Ein Wiederverkäufer darf die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges unter Eigentumsvorbehalt weiterverkaufen. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung sind nicht gestattet. Die aus dem Verkauf entstehenden Forderungen und Nebenrechte gelten zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch ohne ausdrückliche Vereinbarung im Einzelfall – als im Voraus an uns abgetreten. Der Wiederverkäufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Bei Bezahlung durch den Empfänger der Lieferung tritt der Erlös an die Stelle der Ware. Übersteigt der Wert der uns zur Sicherung dienenden Forderungen die Summe unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung um mehr als 25%, so sind wir insoweit zur Rückübertragung von Forderungen nach unserer Wahl verpflichtet, wenn der Kunde dies verlangt.
  3. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Kunde die Verantwortung für den Kaufgegenstand, insbesondere auch die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung.
  4. Schäden an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sowie Zugriffe Dritter auf diese Waren oder an uns abgetretene Forderungen sind uns vom Kunden unverzüglich anzuzeigen.
  5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

E. Gewährleistung

  1. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns oder unsere Gehilfen haften wir nicht, wenn und soweit der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Aussagen seine Kaufentscheidung beeinflusst haben, oder wenn die Aussage im Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war.
  2. Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler in Kürze von selbst verschwindet oder vom Kunden selbst mit ganz unerheblichem Aufwand beseitigt werden kann.
  3. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist können Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden. Die Gewährleistung für versteckte Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung innerhalb der Frist von 14 Tagen nicht zu erkennen waren, ist ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich rügt. Wir sind, soweit dies nach Art des Liefergegenstandes dem Kunden zumutbar ist, berechtigt, die kostenfreie Einsendung des beanstandeten Gegenstandes zu verlangen. Bei gegebener Gewährleistungspflicht erstatten wir die Versandkosten.
  4. Für die Freiheit von bei Gefahrenübergang nachweisbar vorhanden gewesener offensichtlicher oder versteckter Mängel des Liefergegenstandes haften wir unter Ausschluss des Rechts des Kunden, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, in der Weise, dass wir zunächst nach unserer Wahl die gelieferte Ware unentgeltlich nachbessern oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl oder lehnen wir sie ab, steht dem Kunden das Recht auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag zu.  Schadens und Aufwendungsersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit sie nicht nach Ziffer F beschränkt oder ausgeschlossen sind.
  5. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Ablieferung der Sache. Die Haftung für grobes Verschulden sowie Ziffer F Nr. 7 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bleibt unberührt.
  6. Die Rechte des Kunden aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

F. Haftung

Wir haften lediglich nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

  1. Wir haften für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haften wir auch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nur in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
  2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und lediglich für vertragstypische, voraussehbare Schäden.
  3. Bei Ansprüchen aus der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB ist unsere Haftung gemäß Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 dieser Klausel auf die Leistung unserer Haftpflichtversicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, haften wir bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
  4. Alle weitergehenden vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.  
  5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in 18 Monaten. Die Haftung für grobes Verschulden bleibt unberührt. Für den Verjährungsbeginn gilt § 199 Abs. 1 und 3 BGB.
  6. Die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie setzt eine ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung voraus.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
  8. Soweit die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

G. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, so gilt folgendes:

  1. Bei allen sich aus einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheckprozess ist die Klage bei den für den Sitz unseres Unternehmens zuständigen Gerichten zu erheben.
  2. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen ist Hamburg.

H. Sonstiges

Die Beziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem zwischen Inländern anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN- Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Hamburg, den 01. März 2003